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   VGH Hessen, 28.06.1991 - 6 TG 948/91   

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https://dejure.org/1991,9385
VGH Hessen, 28.06.1991 - 6 TG 948/91 (https://dejure.org/1991,9385)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28.06.1991 - 6 TG 948/91 (https://dejure.org/1991,9385)
VGH Hessen, Entscheidung vom 28. Juni 1991 - 6 TG 948/91 (https://dejure.org/1991,9385)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 5 Abs 3 GG, § 10 Abs 8 UniG HE, § 20 Abs 4 S 1 UniG HE, § 53 UniG HE
    Begehren auf Einhaltung einer Zusage für die personelle Mindestausstattung einer Professur im Fachbereich Humanmedizin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.1991 - 6 TG 948/91
    Der Gesetzgeber muß gerade bei der Gruppe der Hochschullehrer darauf achten, daß sie unter Berücksichtigung der Aufgaben und Zwecke der Universität so frei wie möglich ihren wissenschaftlichen Auftrag erfüllen können (vgl. zum Vorstehenden BVerfG, Urteil vom 29. Mai 1973 - 1 BvR 424/71 und 325/72 - BVerfGE 35, 79 (112 ff., 127 ff.); Denninger, Hochschulrahmengesetz, § 23 RdNr. 5).
  • BVerwG, 21.07.1989 - 7 B 184.88

    Rechtsweg und Anspruchsinhalt bei Streit um Zugang zu privatrechtlich betriebener

    Auszug aus VGH Hessen, 28.06.1991 - 6 TG 948/91
    Bei anderen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß sie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben privatrechtlicher Gestaltungsformen bedienen können und zwar auch in der Weise, daß eine selbständige juristische Person des Privatrechts gegründet wird, der bestimmte Aufgaben übertragen werden (vgl. BVerwG, Beschluß vom 21. Juli 1989 -- 7 B 184/88 - NJW 1990, 134 = DVBl. 1990, 154).
  • VG Frankfurt/Main, 07.03.2005 - 9 G 583/05
    Dementsprechend hat der HessVGH entschieden, dass die Hochschule für den Vollzug einer Berufungszusage zuständig ist und sich folglich der Anspruch auf Einhaltung oder Erfüllung einer Berufungszusage gegen die Universität richtet (B. v. 28.6.1991 - 6 TG 948/91).
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